Änderung der Berufsordnung - Verhältnismäßigkeitsprüfung

Prüfung der Verhältnismäßigkeit nach § 1 Absätze 1 und 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 958/2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz - VHMPG)

Nach § 8 Absatz 3 i.V.m. § 6 Absatz 1 VHMPG hat die Tierärztekammer Schleswig-Holstein vor der Beschlussfassung durch die satzungsgebende Kammerversammlung Entwürfe von neuen oder Änderungen bestehender Vorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken, zur Information der Öffentlichkeit in des Internet einzustellen und allen betroffenen Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (ihren Standpunkt darzulegen).

Die Berufsordnung der Tierärztekammer Schleswig-Holstein soll novelliert werden. Die Kammerversammlung wird am 07. Juni 2023 über die beabsichtigte Neufassung beschließen.

Geplante Änderung hier

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