Hinweis Weiterbildung

Alle Tierärztinnen und Tierärzte, die Ihre Weiterbildung vor dem Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Schleswig-Holstein am 21. April 2020 begonnen haben, möchten dies umgehend bei der Tierärztekammer anzeigen, damit die Weiterbildung nach vorhergehender Weiterbildungsordnung noch anerkannt werden kann.

Alle sich in Weiterbildung befindlichen Tierärztinnen und Tierärzte, die ihre Weiterbildung nach dem 21. April 2020 begonnen haben, müssen den Beginn Ihrer Weiterbildung vorher nach § 8 Abs. 5 WBO bei der Tierärztekammer anzeigen. Entsprechende Formulare werden wir demnächst auf unserer Homepage vorhalten. Hier hat die Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Schleswig-Holstein, die am 21. April 2020 inkraftgetreten ist, Gültigkeit.

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