Zur Abnahme von Sachkundeprüfungen anerkannte Personen

Gemäß § 4 Abs.2 Hundegesetz Schleswig-Holstein zur Abnahme der Sachkundeprüfungen von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein anerkannte Personen hier

Weitere anerkannte Personen erfahren Sie bei den Veterinärämtern der Kreise

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